© weil helfen leicht ist.....
Vereinszweck (§ 2)
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn
gerichtet, überparteilich und überkonfessionell ist,
bezweckt
o
die
Unterstützung
von
Mitmenschen
mit
geringerem
Einkommen
in
der
Region,
insbesondere
durch
den
Verkauf
und
die
Weitergabe
von
Waren
des
täglichen
Bedarfes
zu
einem
wesentlich
unter
dem
marktüblichen
Preisniveau
liegenden
Preis
,
wobei
als
unterstützungswürdige
Mitmenschen
jene
gelten,
deren
monatliches
Einkommen
eine
Mindesteinkommensgrenze,
die
auf
Richtlinien
des
Vereines
basiert,
nicht
überschreitet
und
die
Waren
hauptsächlich
aus
der
Kooperation
mit
der
regionalen Wirtschaft stammen sollen,
Auszug aus der Satzung