© weil helfen leicht ist.....
Wer ist berechtigt?
Konkret sind hier sehr einkommensschwache Familien und
Mitmenschen angesprochen, die entweder knapp an oder unterhalb
der Armutsgrenze leben.
Zum Einkauf berechtigt sind sozial bedürftige Personen, deren
monatliches Nettoeinkommen (aller tatsächlich im Haushalt/der
Wohnung lebenden Personen) die Summe der folgenden
anzuwendenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt:
Einkommensgrenzen ab 1.1.2022!
Diese Einkommensgrenzen betragen derzeit für
Alleinstehende:
€ 1.200,-
Ehepaare/Lebensgemeinschaften:
€ 1.700,-
Zuschlag pro Kind:
€ 300,-
unser Preisegestaltung!
Richtlinien
werdend derzeit überarbeitet!